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Herzlich willkommen bei der Zahnarztpraxis Bodo Daute!

Auf unseren Internetseiten möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, einen ersten Eindruck von den Praxisgegebenheiten der Zahnarztpraxis Bodo Daute zu gewinnen.

Unser Bestreben ist es, Ihnen mit unserem Leistungsspektrum eine rundum optimale Versorgung zu bieten. Sie dürfen von uns Erfahrung und Kompetenz erwarten.
Sollten Sie Fragen zu einzelnen Angeboten haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen.
Wir informieren Sie jederzeit umfassend und gern.

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen und hoffen, dass Sie sich bei uns rundum wohl fühlen werden!
Ihr Team der Zahnarztpraxis Bodo Daute

Unsere Leistungen

Kartenzahlung
  • EC-Karte
Zahnerhaltung
  • restaurative Zahnheilkunde
Anästhesie
  • Lokalanästhesie
Praxisausstattung
  • Airflow-Geräte
  • intraorale Kamera
Prothetik
  • festsitzende Kronen und Brücken
  • kombinierter Zahnersatz
  • Teilkronen und Inlays
  • Teilprothetik
  • Totalprothetik
Ästhetische Zahnmedizin
  • Veneers
Funktionstherapie
  • Funktionsanalyse
  • Gnathologie
  • Kaufunktionsstörungen
Sonderleistungen
  • Abendsprechstunde
  • Amalgamsanierung
  • Ernährungsberatung
  • Hausbesuche
  • Mundschutz für Sportler
  • Recall
  • Wochenendsprechstunde
  • Zahnschmuck
Weitere Schwerpunkte
  • Alterszahnheilkunde
  • Angst-/Phobiepatienten
  • Endodontie
  • Implantologie
  • Kinder- und Jugendzahnheilkunde
  • Parodontologie
  • präprothetische Chirurgie
  • Risikopatienten
Sprachen
  • Englisch
  • Russisch
Berufsgruppe
  • Zahnarzt/-ärztin
Präventivzahnmedizin
  • Gingivitis
  • Individualprophylaxe
  • Individualprophylaxe für Kinder
  • Mundgeruch
  • professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Prophylaxe

Mitgliedschaft

Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Implantologie – DGZI e.V.
Paulusstraße 1
40237 Düsseldorf
Tel: +49 (0) 211 1697077
Fax: +49 (0) 211 1697066
E-Mail: sekretariat@dgzi-info.de
Homepage: www.dgi-ev.de

Aktuelles

Was ist ein CHX-Chip, und wie kann dieser bei der Parodontitis Behandlung helfen?
Effektive Parodontitis Nachbehandlung mit einem CHX-Chip

Seit einiger Zeit wird bei der Parodontitis Nachbehandlung immer öfter ein sog. CHX-Chip verwendet. Was hat es damit auf sich, und warum sollte man bei einer Parodontitis Nachbehandlung darauf achten?

Parodontitis ist eine weit verbreitete Zahnfleischerkrankung, bei der sich das Zahnfleisch entzündet, und zurückbildet. Eine umfassende Behandlung ist unerlässlich, um das Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern. Doch auch nach der eigentlichen Behandlung muss der Heilungsprozess weiter begleitet werden, durch eine professionelle Nachbehandlung. Eine Möglichkeit, die seit einiger Zeit immer häufiger zum Einsatz kommt, ist der Einsatz eines CHX Chips. Worum handelt es sich dabei, und was sollten Patienten darüber wissen?

Effektive Parodontitis Behandlung

Die Parodontitis Behandlung setzt sich aus verschiedenen Schritten zusammen. Zunächst wird eine gründliche Reinigung der Zahnfleischtaschen und der betroffenen Zahnwurzeloberflächen durchgeführt, um die bakterielle Belastung zu reduzieren. Bei einer sehr ausgeprägten Parodontitis mit starken Entzündungen wird ggf. auch eine Antibiotikatherapie verordnet, um die Bakterien weiter zu bekämpfen und die Entzündung zu hemmen.

Eine Parodontitis Nachbehandlung ist wichtig, um den Behandlungserfolg langfristig zu sichern. Hierbei geht es vor allem um die regelmäßige professionelle Zahnreinigung und eine intensive häusliche Mundhygiene. Bei fortgeschrittener Parodontitis kann der Einsatz eines Chlorhexidin-Chips sinnvoll sein.

Parodontitis Nachbehandlung mit Hilfe eines CHX-Chips
Der CHX-Chip, auch sehr bekannt unter dem Markennamen Periochip, ist ein kleines Gelatineplättchen, welches in die Zahnfleischtasche eingesetzt wird. Dort setzt es kontinuierlich Chlorhexidin frei, um Bakterien zu reduzieren und Entzündungen zu hemmen. Der Periochip hat eine Langzeitwirkung von 3 Monaten und kann so eine sehr effektive Parodontitis Nachbehandlung unterstützen. Am Tag des Einsetzens sollte auf Zahnseide und Interdentalbürstchen verzichtet werden, um den Chip nicht ungewollt zu entfernen.

Im Vergleich zu anderen Methoden wie Antibiotika hat der CHX-Chip den Vorteil, dass er gezielt an der Entzündungsstelle wirkt und somit das Risiko von Resistenzen minimiert. Auch die Kosten sind eher überschaubar. Ein einzelner Chip kostet etwa 25 Euro, was deutlich günstiger ist als eine langfristige Antibiotika-Therapie.

Der Wirkstoff Chlorhexidin ist ein bewährtes Antiseptikum und hat sich in der Zahnmedizin schon lange bewährt.

Zahnfleischbluten
Zahnfleischbluten - ist das normal oder sollte man besser zum Zahnarzt?

Zahnfleischbluten ist etwas, was viele kennen. Kann man es ignorieren, oder muss man die Ursachen untersuchen lassen? Was kann passieren, wenn anhaltendes Zahnfleischbluten unbehandelt bleibt?

Zahnfleischbluten kann ein Anzeichen für eine Entzündung des Zahnfleisches sein

Fast jeder erlebt das hin und wieder, nach dem Zähneputzen ist beim Ausspucken auch Blut zu sehen. Die meisten nehmen das nicht sehr ernst, hat man vielleicht zu fest geputzt, und es geht ja normalerweise schnell vorbei. Stimmt das? Ein klares Jein. Erstmal sind die Beschwerden ungefährlich. Allerdings kann sich eine Zahnfleischentzündung (Gingivitis) entwickeln. Bleibt diese weiterhin unbehandelt, kann daraus eine Parodontitis entstehen, die mit Zahnverlust und weiteren Problemen einhergeht.

Was versteht man unter einer Zahnfleischentzündung (Gingivitis)?

Unter einer Gingivitis versteht man eine leichte Entzündung des Zahnfleisches, die sich durch gerötetes, geschwollenes und schmerzempfindliches Zahnfleisch bemerkbar macht, und zu Zahnfleischbluten führt. In diesem Stadium kann eine gründliche Reinigung bereits Abhilfe schaffen.

Warum man Zahnfleischbluten ernst nehmen sollte

Blutendes Zahnfleisch deutet wahrscheinlich auf eine Zahnfleischentzündung, oder eine frühe Form der Zahnfleischerkrankung Parodontitis hin. Es ist auch ein Indiz für Vitaminmangel, Diabetes, Stress oder andere Erkrankungen. Suchen Sie deshalb unbedingt einen Zahnarzt auf, wenn die Beschwerden länger anhalten. Dieser ermittelt die Ursache und findet die richtige Behandlung. Was kann der Auslöser dafür sein?

Häufige Ursachen für Zahnfleischbluten

Bakterien rufen Zahnfleischbluten hervor. Weitere Ursachen sind zum Beispiel Plaque, mangelnde Mundhygiene, hormonelle Veränderungen, bestimmte Medikamente, Rauchen, genetische Bedingungen, Vitaminmangel, zu starker Druck beim Zähneputzen, Stress, sowie systemische Krankheiten, wie z. B. Diabetes.

Welche sind die häufigsten Symptome für erkranktes Zahnfleisch?

Natürlich bemerkt man am ehesten das Zahnfleischbluten, es gehören aber auch andere Symptome dazu. Häufig haben die Patienten geschwollenes Zahnfleisch, Schmerzen beim Berühren des Zahnfleisches, freiliegende Zahnhälse, die Bildung von Taschen zwischen Zahnfleisch und den Zähnen, ein verändertes Bissgefühl, bis hin zum Zahnverlust

Die empfohlenen Behandlungsmethoden

Ist die Zahnfleischentzündung noch im Anfangsstadium kann eine gründliche Reinigung bereits viel bewirken. Dazu gehört auch die professionelle Zahn-Reinigung beim Zahnarzt, wodurch vorhandene Plaque und Zahnstein entfernt werden, was dem Zahnfleischbluten entgegenwirkt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, dass entzündungshemmende Medikamente wie Antibiotika zum Einsatz kommen, um das weitere Fortschreiten der Infektion zu verhindern.

Ursachen und Therapie vom Zahnarzt abklären lassen

Sowohl die Ursachen als auch der aktuelle Zustand haben erheblichen Einfluss darauf, welche Form der Behandlung gewählt werden sollte, um die Folgen so gering wie möglich zu halten. Diese Diagnose kann nur der Zahnarzt korrekt erstellen, ein Besuch beim Zahnarzt ist also sehr empfehlenswert. Nach der genauen Untersuchung kann dann eine individuelle Behandlungsstrategie erstellt werden.

Möglichkeiten zur Prävention

Verschiedene, einfache Maßnahmen können blutendem Zahnfleisch vorbeugen. Dazu gehören eine gründliche Mundhygiene, so wie das Anwenden einer schonenden Reinigungstechnik. Besonders wichtig ist die regelmäßige Vorsorge bei Ihrem Zahnarzt, so können entstehende Probleme bereits früh erkannt werden, und es können rechtzeitig Gegenmaßnahmen getroffen werden, bevor aus einer leichten Zahnfleischentzündung eine schwerwiegende Parodontitis wird.

Gesund beginnt im Mund – für alle!
Vulnerable Gruppen stärken

Nicht jeder Mensch kann sich selbst aktiv um die eigene Gesundheit kümmern. Vielen stehen dabei erschwerende Faktoren im Weg. Armut ist einer davon. In Deutschland sind knapp 17 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet, vor allem Menschen mit niedrigem Bildungsstand, Alleinerziehende sowie Familien mit drei oder mehr Kindern und Alleinstehende. Weitere Faktoren, die einen gesunden Lebensstil erheblich erschweren, sind Wohnungslosigkeit und Fluchterfahrung. Noch viel zu häufig sind in Deutschland auch ein Pflegegrad oder eine Behinderung gleichbedeutend mit einer schlechten Mundgesundheit. So zeigen viele Untersuchungen, dass diese bei den aktuell fünf Millionen Menschen mit Pflegebedarf und auch bei den über 345.000 Menschen mit Lern- oder geistiger Behinderung im Durchschnitt deutlich schlechter ist als bei der restlichen Bevölkerung.

Mehr gesundheitliche Teilhabe Unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund – für alle!“ stellt der diesjährige Tag der Zahngesundheit vulnerable Bevölkerungsgruppen in den Mittelpunkt – egal, ob sie aufgrund ihrer körperlichen und seelischen Verfassung oder einer schwierigen sozioökonomischen Lebenslage für Krankheiten anfälliger sind. „Wir möchten eine breite Öffentlichkeit für die (mund)gesundheitlichen Defizite von Menschen, die häufig vergessen oder übersehen werden, sensibilisieren. Rund um den Tag der Zahngesundheit sollen unterstützende Angebote vorgestellt, die Mundgesundheitskompetenz gestärkt sowie Möglichkeiten der gesundheitlichen Teilhabe aufgezeigt werden“, sagt Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Dr. Christian Rath, Geschäftsführer des Vereins für Zahnhygiene (VfZ), betont zudem: „Gute Mundhygiene darf kein Privileg sein. Der Tag der Zahngesundheit am 25. September bietet eine wertvolle Gelegenheit, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Wichtigkeit guter Mundhygiene zu lenken und das Bewusstsein für die Bedeutung einer guten Zahngesundheit für alle zu schärfen.“

Bessere Nutzung präventiver Leistungen Der GKV-Spitzenverband lenkt den Blick anlässlich des Tags der Zahngesundheit 2023 vor allem auf Pflegebedürftige und Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen. „Wir begrüßen es, wenn diese Menschen zukünftig noch mehr die Präventionsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen nutzen, um ihre Mundgesundheit zu verbessern“, sagt Dr. Michael Kleinebrinker vom GKV-Spitzenverband. So stünden beispielsweise gesetzlich Versicherten mit Behinderung oder Pflegebedarf, die Eingliederungshilfe beziehen, seit 2018 zusätzliche Leistungen im Bereich Prophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen sowie Behandlungsangebote bei Parodontitis zur Verfügung.

Mehr Kontakt vor Ort Durch aufsuchende und dadurch niederschwellige Vorsorgeangebote wie regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen, Beratungen und Prophylaxe in Kitas und Schulen trägt der Öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland dazu bei, schon in der frühen Kindheit den Grundstein für ein gesundes Aufwachsen und eine gute Mundgesundheit zu legen. Mit Blick auf den diesjährigen Schwerpunkt des Tags der Zahngesundheit formuliert der Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) daher folgende Ziele: „Wir müssen besonders vulnerable Menschen in ihren Lebenswelten erreichen. Es gilt, die Ursachen für Versorgungslücken zu identifizieren, die Betroffenen und ihre Bezugspersonen für ihre Mund- und Allgemeingesundheit zu sensibilisieren und gemeinsam mit der niedergelassenen Zahnärzteschaft Strukturen zu schaffen, die eine umfassende mundgesundheitliche Versorgung dieser Bevölkerungsgruppen ermöglichen können.“

21.09.2023 DGA | Quelle: Bundeszahnärztekammer

Was halten Zahnärzte von regelmäßigen Mundspülungen und welche ist empfehlenswert?
Lässt sich Karies und Parodontitis einfach mit Mundspülungen verhindern ?

Glaubt man der Werbung, dann sind manche Mundspülungen die zahnmedizinische, eierlegende Wollmilchsau, sprich sie können viel, und vor allem sie verhindern fast alles. Wie sieht die Realität aus?

Lässt sich Karies und Parodontitis einfach mit Mundspülungen verhindern ?

Die Werbung verspricht den Verbrauchern, dass Mundspülungen vielen Zahnerkrankungen vorbeugen und sogar den regelmäßigen Zahnarztbesuch überflüssig machen. Doch wie so oft sieht die Realität anders aus. Die tägliche Anwendung kann zwar die Prophylaxe unterstützen, ersetzt aber keinesfalls den Zahnarztbesuch.

Was bringt regelmäßiges Mundspülen?

In der Zahnpflege wird häufig von Mundwasser und Mundspülung gesprochen. Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, bedeuten aber nicht dasselbe. Ein Mundwasser sorgt in erster Linie für frischen Atem. Es enthält nur wenige Wirkstoffe und hat einen geringen therapeutischen Nutzen. Eine Mundspülung hingegen enthält Wirkstoffe, die Plaque und Bakterien entfernen und sie enthält oft Substanzen wie Fluorid, die Karies vorbeugen können.

Bei Parodontitis werden Mundspülungen mit Chlorhexidin oder Jod empfohlen. Viele Produkte enthalten Kräuter, die das Zahnfleisch pflegen. Allantoin und Vitamin A beruhigen das Zahnfleisch und lindern die Beschwerden.

Nachteile von Mundspülungen

Obwohl Mundspülungen Vorteile für die Zahnhygiene haben, sollten sie mit Vorsicht verwendet werden. Viele Menschen verlassen sich auf Mundspülungen und vergessen den Zahnarztbesuch. Die antibakterielle Wirkung ist zwar erwünscht, stört jedoch auch die Mundflora, was im schlimmsten Fall zu Infektionen führen kann. Nicht zuletzt reagieren manche Menschen allergisch auf die Inhaltsstoffe.

Die Mundspülung als Teil einer umfassenden Zahnhygiene

Wer morgens gerne ein Mundwasser oder eine Mundspülung benutzt, kann dies gerne in seine Zahnpflege integrieren. Bei der Wahl des geeigneten Präparates sollte man sich vom Zahnarzt beraten lassen. Kombinationspräparate haben den Vorteil, dass sie mehrere Probleme bekämpfen. Der Anwender sollte sich jedoch bewusst sein, dass sie das tägliche Zähneputzen nicht ersetzen und auch den Besuch beim Zahnarzt nicht überflüssig machen. Antibakterielle Mundspülungen können Karies und Parodontitis unter Umständen verlangsamen, aber leider nicht verhindern.

Die beste Prophylaxe bietet der Zahnarzt

Für viele Menschen ist der Besuch beim Zahnarzt unangenehm. Doch wer regelmäßig zur Prophylaxe geht, merkt schnell, dass schmerzhafte Behandlungen deutlich seltener nötig sind. Der Zahnarzt erkennt Probleme frühzeitig und kann eingreifen. Besonders hilfreich ist die professionelle Zahnreinigung, die eine Fachkraft in der Praxis durchführt. Dabei werden Beläge entfernt, die eine Zahnbürste normalerweise nicht erreicht.

Fazit: So sieht eine optimale Zahnhygiene aus

Zunächst sollte jeder mindestens zweimal täglich die Zähne putzen. Für eine gründlichere Reinigung der Zahnzwischenräume empfiehlt es sich, einmal täglich Zahnseide, sowie Interdentalbürstchen zu verwenden. Wer Probleme mit der Anwendung hat, lässt sich das vom Zahnarzt zeigen. Zur Unterstützung der Zahnpflege ist eine gute Mundspülung sinnvoll. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, regelmäßige Vorsorgetermine beim Zahnarzt wahrzunehmen. Um dies nicht zu vergessen, ist es am besten, sich vom Zahnarzt telefonisch daran erinnern zu lassen.

Apotheken-Notdienst

Anschrift
Notdienstzeiten
Augsburger Str. 8
09126 Chemnitz
Tel: 0371/53 89 80
vom 01.10. - 08:00 Uhr
bis 02.10. - 08:00 Uhr

Kontakt

Zahnarztpraxis
Cervantesstr. 14
09127 Chemnitz
Tel: (0371) 7 14 92
Fax: (0371) 7 00 79 12
E-Mail: praxis-daute@arcor.de

Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
07:00 bis 12:00 Uhr
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Mittwoch:
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Donnerstag:
13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

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Kontaktdaten des Verantwortlichen
Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis
Dipl.Stom. Dorit Stalmann, Dipl.Stom. Winfried Stalmann
Westbergstr. 45
08451 Crimmitschau
Telefon: (03762) 39 08
Fax: (03762) 39 08
E-Mail: d.stalmann@t-online.de

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    2. Dauer der Speicherung

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    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

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      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

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    a) Zweck der Datenverarbeitung
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III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Anschrift:
Zahnarztpraxis
Dipl. Stomat. Bodo Daute
Cervantesstr. 14
09127 Chemnitz

Leitung: Dipl. Stomat. Bodo Daute


Telefon: (0371) 7 14 92
Mobil: (0371) 7 00 79 11
Fax: (0371) 7 00 79 12
E-Mail: praxis-daute@arcor.de

Berufsbezeichnung: Zahnarzt verliehen in Deutschland

Zulassungsnummer: 00962

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Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
Landeszahnärztekammer Sachsen
Schützenhöhe 11
01099 Dresden
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Berufsrechtliche Regelungen:

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Für außergerichtliche Beilegungen von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Onlineplattform („OS-Plattform“) eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

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